Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien§ 25 Verwaltungseinheit Boxberg
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Oberlausitz-Niederschlesien/25#abs-1 (1) Die Gemeinde Reichwalde scheidet aus dem Verwaltungsverband Heidedörfer aus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Oberlausitz-Niederschlesien/25#abs-2 (2) Der Verwaltungsverband Heidedörfer wird zum 1. Januar 2000 aufgelöst, wenn er nicht zu einem früheren Zeitpunkt seine Auflösung gemäß § 27 Abs. 1 SächsKomZG bewirkt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Oberlausitz-Niederschlesien/25#abs-3 (3) Die Gemeinde Kutten hat mit der Gemeinde Boxberg und der Gemeinde Uhyst den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.